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Die Häusliche Kinderkrankenpflege Kleiner Bär << zurück zur Übersicht
Mittlethalstr. 60 • 63857 Waldaschaff
06095/ 2945 info@kleinerbaer.de
06095/ 994570 http://www.kleinerbaer.de/
Firmenportrait:
Kooperation mit Kliniken: (Aschaffenburg, Würzburg, Gießen, Heidelberg, Frankfurt, Mainz) Kinderärzten, Medizintechnik, Apotheken, Sanitätshäusern, Krankenkassen und Pflegekassen, Frühförderstellen, Förderkindergarten und –schulen! Pflege: Versorgung von intensivpflegebedürftigen und heimbeatmeten Kindern zu Hause, 24 Stunden; Von Langzeitpatienten z.B. Tracheostoma, Anus praeter, BPD..... Von akut erkrankten Kindern z.B. Durchfall, Bronchitis, Verbrühungen, Verbrennungen; Nachbetreuung extrem frühgeborener Kinder zu Hause (Frühgeborenennachsorge) z.B. mit Monitorüberwachung, Sauerstoffversorgung; Von Neugeborenen z.B. Trinkproblemen..... Von Kindern mit Ernährungsstörungen z.B. Magensonden, PEG- Sonden; Von Kindern mit Behinderungen; Von chronisch kranken Kindern z.B. Diabetes mellitus, Mukoviszidose, Asthma, Neurodermitis, Herzerkrankungen; Von Kindern nach Transplantationen; Nach ambulanten Operationen: Infusionstherapie, Wachkoma, Von Kindern mit onkologischen Erkrankungen, Von unheilbar kranken Kindern in der Familie, auch Nachts; Pflegeeinsatz: Auch an Wochenenden und an Feiertagen ist die Pflege gewährleistet; Für Rücksprachen steht immer ein Ansprechpartner zur Verfügung; Wir übernehmen die Pflege bei Verhinderung oder zur Entlastung der Eltern, auch Stundenweise (SGB XI §39); Ebenso schulen wir Sie auch in der Pflege, wenn Leistungen der Pflegekasse beansprucht werden ( SGB XI §45); Wir erbringen den Nachweis über einen Pflegeeinsatz nach §37 Abs.3 SGB XI bei ihrem Kind; Kostenübernahme: Die Kosten für die Pflege werden in der Regel von den Kassen (SGB V §37) oder Pflegekassen ( SGB XI ) übernommen; Jugendämtern, Sozialämtern, Gesundheitsamt! Das Sozialgesetzbuch V §37 regelt das Recht der Versicherten auf Häusliche Krankenpflege. Im Sozialgesetzbuch XI wird die grundpflegerische Versorgung der Versicherten bei einer Pflegebedürftigkeit gesichert. Zu den berechtigten Leistungsempfängern gehören auch Kinder im Rahmen der Familienversicherung. Ziele Die physische und psychische Belastung bei der Erkrankung eines Kindes soll so gering wie möglich gehalten werden – für Patient und Familie. Dazu zählt in erster Linie, dass das Kind so schnell wie möglich in seine Familie, seine gewohnte Umgebung und sein soziales Umfeld zurückkehren kann. Der Heilungsprozess soll beschleunigt werden, das Kind steht weiterhin unter professioneller Krankenbeobachtung und die elterliche Pflegekompetenz wird durch fachgerechte Pflegeanleitung gestärkt. Die Familie wird in der täglichen Pflege entlastet, dadurch kann der gewohnte Familienrhythmus beibehalten werden. Der Pflegeprozess wird präventiv gestaltet. Unser Bestreben ist es, eine möglichst hohe Lebensqualität für das kranke Kind und dessen Familie zu erzielen, indem die körperlichen und seelischen Bedürfnisse aufeinander abgestimmt, erhalten oder wieder hergestellt werden. Kindern, die unter einer lebensverkürzenden Erkrankung leiden, möchten wir zu einem würdigen Lebensabschied in seiner Familie verhelfen. Leistungen Die Pflegeeinrichtung Kleiner Bär Waldaschaff erbringt alle Leistungen nach SGB V und SGB XI sowie Leistungen der Behandlungspflege im Intensivbereich. Es werden Kinder verschiedener Altersgruppen – vom Frühgeborenen bis zum Jugendlichen – gepflegt, unabhängig vom Ansehen ihrer Person, von ihrer Nationalität oder ihrer Religion. Die Kinder können von akuten oder chronischen Erkrankungen sowie von körperlichen oder geistigen Behinderungen betroffen sein. Sie werden durch die Schlüsselqualifikationen der Kinderkrankenschwestern professionell gepflegt. Personelle Ausstattung Alle MitarbeiterInnen der Häuslichen Kinderkrankenpflege Kleiner Bär sind examinierte Kinderkrankenschwestern/pfleger bzw. Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen. Die Pflegedienstleitung verfügt über Weiterqualifizierungen zur Fachkinderkrankenschwester Intensivpflege und zur Fachkinderkrankenschwester für Häusliche Kinderkrankenpflege. Die stellvertretende Pflegedienstleitung besitzt mind. 5 Jahre Berufserfahrung in einer Kinderklinik, bevorzugt intensivpflegerische Klinikerfahrungen. Arbeitsprofil Intern Alle MitarbeiterInnen bewahren über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere über geschützte und personenbezogene Daten Stillschweigen, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen werden beachtet, insbesondere werden vertrauliche Schriftstücke, Krankenunterlagen u. a. unter dem vorgeschriebenen Verschluss gehalten. Jegliches Handeln orientiert sich an den betriebsinternen Richtlinien, die verbindlich für alle MitarbeiterInnen gelten. Die Kinderkrankenschwestern/pfleger sind in das Dokumentationssystem eingewiesen und angehalten, fach- und sachgerecht zu dokumentieren. Es muss verbindlich nach den aktuellen Pflegestandards gepflegt werden. Für grund- und behandlungspflegerische sowie intensivpflegerische Maßnahmen werden Pflegeplanungen nach den ATL´s (Juchli und Roper) erarbeitet, eingehalten und regelmäßig aktualisiert. Die MitarbeiterInnen erhalten eine angemessene Einarbeitungszeit und erweitern ihr Fachwissen und Können durch interne sowie externe Fort- und Weiterbildungen. Der von der Pflegedienstleitung ausgearbeitete Dienst- bzw. Tourenplan ist von den MitarbeiterInnen einzuhalten. Teamorientiertes Arbeiten wird von der Pflegedienstleitung gefördert und durch regelmäßige Teambesprechungen sowie Supervisionsangebote unterstützt. Die MitarbeiterInnen sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft unter den Gesichtspunkten von Ökonomie und Ökologie einzusetzen – im Sinne des Pflegedienstes sowie unserer Vertragspartner, den Krankenkassen. Extern Die Pflege geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kinderarzt des Kindes. Alle therapeutischen und pflegerischen Veränderungen werden mit dem Arzt besprochen und gemeinsam schriftlich vereinbart. Die Verordnung des Kinderarztes zur Häuslichen Kinderkrankenpflege ist verbindliche Pflegegrundlage. Die Kinderkrankenschwester informiert und erklärt Eltern und Kind jede Pflegehandlung, die sie durchführen möchte bzw. muss. Alle dem Pflegeprozess förderlichen Maßnahmen (Therapeutische Maßnahmen, Arzt- und Klinikbesuche etc.) müssen vorab mit den Eltern besprochen sein und im gemeinsamen Konsens stattfinden. Eltern und Kind haben ein Recht auf völlige Transparenz und Offenheit. Der Pflegedienst hält eine 24stündige Rufbereitschaft für seine Patienten vor. Jede Mitarbeiterin der Häuslichen Kinderkrankenpflege Kleiner Bär muss mit dem Bewusstsein arbeiten, dass die Patienten und ihre Eltern Kunden der Häuslichen Kinderkrankenpflege Kleiner Bär sind. In diesem Sinn muss ihre Arbeitsweise absolut kundenorientiert sein. Ein freundliches und entgegenkommendes Verhalten, ein höflicher und korrekter Auftritt, ein angenehmes Erscheinungsbild, adäquate Kommunikation und angemessenes Verhalten in schwierigen Situationen sind Voraussetzung.
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